Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle Vereinbarungen zwischen DoN und den Vertragspartnern oder Veranstaltern, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen worden sind. Bestimmungen in Vertragsformblättern des Auftraggebers, die zu den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese DoN zur Kenntnis gebracht werden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von DoN. Stillschweigen gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gilt keinesfalls als Zustimmung.

Warenangebot
Das Angebot von DoN ist saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich DoN den Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Das Warenangebot ist als Vorschlag zu betrachten, den DoN gerne, in jeder von den Kunden gewünschten Art und Weise, verändern kann. Lieferung, Gefahrenübergang Die Gefahr geht an den Auftraggeber über, sobald die Lieferung von DoN bzw. einem beauftragten Dritten, an den Auftraggeber übergeben worden ist. Alle von DoN angelieferten Materialien und Gegenstände – mit Ausnahme der Speisen und Getränke – werden vom Auftraggeber nur leih- bzw. mietweise überlassen. Die Sorgfaltspflicht für solche angemieteten Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verluste sind vom Auftraggeber zu tragen.

Gewährleistung, Mängelrüge
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Auftretende Mängel sind möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zu geben. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des KSchG, hat er die Lieferung sofort nach Anlieferung im Sinne des § 377 UGB nach Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängelfreiheit eingehend zu prüfen. Eventuelle Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen; andernfalls der Auftraggeber alle daraus resultierenden Ansprüche verliert. Später aufgetretene Mängel hat der Auftraggeber – sofern er Unternehmer im Sinn des KSchG ist – ebenfalls schriftlich zu rügen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen. Eine nicht sachgemäße Lagerung, Handhabung oder Aufbereitung nach Übergabe der Ware an den Auftraggeber, schließt jede Gewährleistung aus.

Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Die Auftragserteilung muss schriftlich unter Angabe des Namens und der Geschäftsadresse des Auftraggebers übermittelt werden. Bei abgabepflichtigen Locations wird die Cateringabgabe an den Veranstalter weiterverrechnet. Die Preise von DoN verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, wie in den Angeboten dargelegt. Das fakturierte Entgelt ist prompt nach Rechnungslegung und ohne Abzug fällig, sofern vertraglich nicht anders vereinbart. Für Teilrechnungen gelten die festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei jeglichem Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. DoN behält sich vor, je nach Auftrag und Größe der Veranstaltung, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung oder auch die vollständige Akontierung des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. Bankverbindung DoN Raiffeisen Landesbank Tirol / IBAN AT33 3600 0000 0054 8685 / BIC RZTIAT22

Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber hat kein Zurückbehaltungsrecht an den ihm überlassenen Gegenständen. Ein dem Auftraggeber als Verbraucher im Sinne des KSchG nach dem Gesetz zustehendes Zurückbehaltungsrecht wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.

Stornobedingungen
DoN ist berechtigt, im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Auftraggeber, Stornogebühren wie folgt zu verrechnen: · bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin werden 50%, · bei Stornierung innerhalb von 8 Tagen vor dem Veranstaltungstermin werden 75%, · bei Stornierung innerhalb von 5 Tagen vor dem Veranstaltungstermin werden 100% des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt, Die endgültige Anzahl der Teilnehmer an einer Veranstaltung muss bis spätestens 5 Tage vor dem Veranstaltungstag bekannt gegeben werden, ansonsten wird die ursprünglich bestellte Personenzahl als Garantiezahl angenommen. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächlich gelieferte Menge der Speisen in Rechnung gestellt. Getränke werden nach tatsächlichem Verbrauch verrechnet.

Nebenabsprachen, Änderungen
Mündliche oder schriftliche Nebenvereinbarungen zum Angebot sind unwirksam, ebenso wenig zuvor getroffene Vereinbarungen. Alle Änderungen über das Anbot hinaus bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Haftung Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere der Bestimmungen des KSchG – wird die Haftung gegenüber dem Besteller für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dies gilt jedoch nicht für Personenschäden. Der Auftraggeber haftet gegenüber DoN und den Gästen für alle Schäden aus der jeweiligen Veranstaltung und verpflichtet sich, DoN diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Höhere Gewalt
Leistungsstörungen bedingt durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen weder den Auftraggeber noch DoN zur Geltendmachung von Forderungen gleich welcher Art. Die jeweils betroffene Vertragspartei gibt der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt eines solchen Ereignisses bekannt. Sonstige Bestimmungen Der Vertragspartner von DoN bestätigt die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Angebotsbestimmungen zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich, diese einzuhalten, wie auch deren Einhaltung durch die im Zusammenhang mit der Veranstaltung auftretenden Geschäftspartner, Teilnehmer der Veranstaltung, Besuch und Gästen des Hauses zu gewährleisten. Verkehrswege und Zutritte zu Veranstaltungen müssen für DoN frei sein und dürfen nicht verstellt werden. Der behördlich genehmigte Fassungsraum einer Veranstaltung darf nicht überschritten werden.

Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Geschäftsverhältnis mit DoN wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlichen Gerichts in Innsbruck oder nach Wahl von DoN, der Ort der Veranstaltung als Gerichtsstand vereinbart. Für sämtliche Rechtsverhältnisse, die auf
dieses Geschäftsverhältnis zurückgehen, gelangt österreichisches Recht zur Anwendung.